Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir grundsätzlich nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir ausnahmsweise nur dann an, wenn es sich um Einkaufsbedingungen entsprechend der Empfehlung des Verbandes der deutschen Automobilindustrie e.V. (VDA) für den Bezug von Produktionsmaterial und Ersatzteilen, die für das Automobil bestimmt sind, handelt.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht des Bestellers besteht daher nicht.
(3) Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, stehen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur ein, wenn wir die Aussagen veranlasst haben und diese die Kaufentscheidung des Bestellers tatsächlich beeinflusst haben.
(4) Garantien werden von uns nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen übernommen.
(5) Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(6) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 2 Angebote und Unterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses mangels Bestimmung einer ausdrücklichen Bindungsfrist innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Bestellungen über Sonderanfertigungen können nur im Rahmen des § 649 BGB storniert werden.
§ 3 Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Eine angemessene Erhöhung der Preise wegen gestiegener Werkstoffpreise, Löhne, Transportkosten oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände bleibt vorbehalten, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.